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ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN

Rechtliche Informationen


STELLA GRUPPE
Hauptverwaltung
Kirchenlamitzer Str. 15
D-95126 Schwarzenbach/Saale

Telefon +49 (0) 9284 806-0 
Telefax +49 (0) 9284 806-35 
E-Mail info@stella-gruppe.de 

Geschäftsführer (aller Werke)
Karsten Herrmann, Flavio Herrmann



STELLA KERAMIK GmbH
Kirchenlamitzer Str. 15
D-95126 Schwarzenbach/Saale

Telefon: +49 (0) 9284 806-0
Telefax: +49 (0) 9284 806-30
E-Mail: info@stella-gruppe.de
Internet: www.stella-gruppe.de

Registergericht Hof, HRB 1098
UST-ID-Nummer: DE 132 953 797
Steuernummer: 9/223/116/60024



SCHMIRGELWERK CHEMNITZ GmbH
Draisdorfer Str. 6
D-09114 Chemnitz

Telefon: +49 (0) 371 452008-0
Telefax: +49 (0) 371 452008-10
E-Mail: info@schmirgelwerk-chemnitz.de
Internet: www.schmirgelwerk-chemnitz.de

Registergericht Chemnitz HRB 3633
UST-ID-Nummer: DE 140 855 324
Steuernummer des Organträgers: 9/223/177/03205



CAPILLAR SCHLEIFKÖRPERWERK GmbH

Zur Adria 37

D-02694 Großdubrau (Crosta)


Telefon: +49 (0) 35934 4628

Telefax: +49 (0) 35934 4608

E-Mail: info@capillar-schleifkoerperwerk.de

Internet: www.capillar-schleifkoerperwerk.de


Registergericht Dresden HRB 3261

UST-ID-Nummer: DE 140 362 574

Steuernummer des Organträgers: 9/223/177/03205



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PDF | Einkaufsbedingungen

Allgemeine Einkaufsbedingungen


1. Allgemeines

Für alle, auch künftig vom Auftraggeber (nachstehend AG genannt) in Auftrag gegebenen Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen des AG; Andere Bedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies einzelvertraglich an anderer Stelle geregelt ist. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers (nachstehend AN genannt) gelten nur, wenn und soweit der AG diese ausdrücklich schriftlich anerkannt hat. 

2. Bestellung und Auftragsbestätigung

Bestellungen des AG erfolgen schriftlich und sind vom AN unverzüglich schriftlich binnen 48 Stunden zu bestätigen. Mündliche Nebenabreden sind nicht zulässig.

3. Preise und Rechnungslegung

Die in der Bestellung genannten Preise sind einschließlich sämtlicher Nachlässe und Zuschläge Festpreise (zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer) frei Verwendungsstelle (DDP gemäß Incoterms 2010) einschließlich Verpackungs-, Versicherungs- und Versandkosten. Bei anderweitig zwischen AG und AN vereinbarten Lieferbedingungen sind etwaige für den AG anfallende Fracht- und Nebenkosten einzelvertraglich zu regeln. Durch die Art der Preisstellung wird die Vereinbarung über den Erfüllungsort nicht berührt. 

4. Ausführung der Bestellung, Beachtung von Vorschriften

Der AN verpflichtet sich, bei der Erfüllung des Vertrages die einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften und Auflagen zu beachten. Der AN verpflichtet sich, seinen Mitarbeitern mindestens den gesetzlich festgelegten Mindestlohn zu bezahlen und insofern das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und das Mindestlohngesetz (MiloG) in ihrer jeweils geltenden Fassung zu beachten. Die Lieferung oder Leistung muss den Sicherheits-, Arbeitsschutz-, Unfallverhütungs-, einschlägigen Norm-, DIN-, VDE- und sonstigen Vorschriften entsprechen. Alle für die Abnahme, Betrieb, Wartung und Reparatur erforderlichen Unterlagen sind Bestandteil des jeweiligen Lieferumfangs.

5. Lieferung und Lieferverzug

(1) Die in der Bestellung angegebenen Termine der Lieferung oder Leistung sind fix und somit bindend. Lieferungen vor dem vereinbarten Liefertermin können vom AG zurückgewiesen werden. Der AN ist verpflichtet, den AG unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass der vereinbarte Termin nicht eingehalten werden kann. Die Verpflichtung zur Einhaltung der vereinbarten Termine und ggf. an anderer Stelle vereinbarter Lieferzeiten bleibt hiervon unberührt.
(2) Bei Verzug des AN kann der AG nach ergebnislosem Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die von dem AN noch nicht erbrachte Lieferung durch einen Dritten zu Lasten des ANs durchführen lassen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass der AG nach dem ergebnislosen Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten kann. 
(3) Im Falle eines Lieferverzugs des AN bezogen auf den zuerst vom AN bestätigten Liefertermin ist der AG berechtigt, sofern nichts anderes vereinbart ist, einen pauschalierten Verzugsschaden in Höhe von 2 % des Lieferwerts pro angebrochener Woche zu verlangen, jedoch nicht mehr als 10 %. Dem AN steht das Recht zu, dem AG nachzuweisen, dass in Folge des Verzugs kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der AG behält sich das Recht vor, anstelle des pauschalierten Verzugsschadens weitergehende gesetzliche Ansprüche geltend zu machen, insbesondere Schadensersatz wegen Nichterfüllung.
(4) Im Falle höherer Gewalt sind AG und AN berechtigt, die Ausführung zu einem späteren Termin zu verlangen. Beide sind verpflichtet, dieses unverzüglich dem jeweils anderen aufzuzeigen.
(5) Ergänzend zu den in den vorstehenden Absätzen getroffenen Regelungen gelten die gesetzlichen Vorschriften. 
(6) Auf das Ausbleiben notwendiger, vom AG zu liefernder Unterlagen, kann sich der AN nur berufen, wenn er diese Unterlagen trotz schriftlicher Mahnung nicht innerhalb angemessener Frist erhalten hat.
(7) Die in der Bestellung angegebenen Anlieferzeiten sind zwingend einzuhalten, sofern der AG nicht ausdrücklich und nachweislich andere Anlieferzeiten für den Einzelfall dem AN ermöglicht. Nach Ablauf der Anlieferzeiten tritt automatisch Lieferverzug ein.

6. Versand und Verpackungsanweisung

(1) Der AN trägt die Gefahr bis zum Erfüllungsort. 
(2) Jeder Sendung ist vom AN ein Lieferschein mit der Angabe der Bestellnummer des AG, dem Namen des Bestellers, des Bestelldatums und soweit vorgegeben der Kostenstelle des AG beizufügen. 
(3) Alle durch unsachgemäße Verpackung des AN entstandenen Schäden gehen zu Lasten des AN.

7. Eigentumsübergang

Der AG erwirbt das uneingeschränkte Eigentum am Gegenstand der Lieferung oder Leistung nach dessen Übergabe und Abnahme. Durch die Übergabe erklärt der AN, dass er voll verfügungsberechtigt ist und Rechte Dritter nicht bestehen.

8. Rechnung und Zahlung

(1) Die Rechnung und alle Versanddokumente müssen die Bestellnummer des AG, den Namen des Bestellers, das Bestelldatum und soweit vorgegeben die Kostenstelle des AG tragen. Die Rechnung ist in einfacher Ausfertigung an den AG zu senden und zwar auf dem Postwege bevorzugt jedoch per E-Mail an rechnungen@stella-gruppe.com. Die Rechnungsstellung darf erst mit oder nach vollständigem Eingang der Ware inkl. allen etwaigen Teillieferungen bzw. erst nach vollständiger Leistung erfolgen. Sofern an anderer Stelle nicht abweichend vereinbart, erfolgt die Zahlung der Rechnung innerhalb von 14 Tagen mit 3 % Skonto oder nach 30 Tagen ohne Abzug. Skontobeträge auf volle Euro aufgerundet.
(2) Zahlungs- und Skontofristen laufen ab Rechnungseingang, jedoch nicht vor Eingang der Ware bzw. bei Leistungen nicht vor deren Abnahme und, sofern Dokumentationen, Prüfbescheinigungen (z. B. Werkszeugnisse) oder ähnliche Unterlagen zum Leistungsumfang gehören, nicht vor deren vertragsgemäßer Übergabe an den AG.
(3) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber in gesetzlichem Umfang zu.
(4) Rechnungen über vorher vom AG ausdrücklich schriftlich genehmigter Teillieferungen/-leistungen sind mit dem Vermerk "Teillieferungsrechnung" bzw. "Teilleistungsrechnung", Schlussrechnungen mit dem Vermerk "Restlieferungsrechnung" bzw. "Restleistungsrechnung" zu versehen.
(5) Jede Rechnung muss die gesetzliche Umsatzsteuer ausweisen. Originalrechnungen dürfen der Warenlieferung nicht beigefügt werden.
(6) Eine Forderungsabtretung an Dritte bedarf der Einwilligung des AG.

9. Gewährleistung

Wurde keine einzelvertragliche Vereinbarung zur Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung zwischen AG und AN getroffen, so gelten die aktuell gesetzlichen Bestimmungen für Rechts- und Sachmängel.

10. Geheimhaltung / Sperrklausel

AN und AG verpflichten sich zur Geheimhaltung aller aus der gemeinsamen Zusammenarbeit erworbenen Kenntnisse gegenüber Dritten. Dies betrifft insbesondere alle auf Wunsch des AG modifizierten Produkte des AN (z.B. durch ein spezielles Kundenetikett oder eine spezielle Rezeptur), sowie von AG und AN gemeinsam entwickelte Produkte. Der AN darf sämtliche auf Anforderung des AG modifizierte und/ oder gemeinsam entwickelte Produkte, die ein spezifisches Merkmal des AG oder einer seiner Kunden aufweisen, ausschließlich an den AG und nicht an Dritte (z.B. Kunden des AG) veräußern. Diese Sperrklausel gilt für einen Zeitraum von 36 Monaten nach der letzten Bestellung der hiervon betroffenen Produkte. Bei einem Verstoß des AN ist der AG berechtigt, eine Schadenersatz vom AN einzufordern, Die Sperrklausel betrifft nicht das Standardprodukt des AN ohne die vom AG geforderten Spezifikationen.    

11. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, die in der Bestellung des AG angegebene Lieferanschrift in Schwarzenbach an der Saale, Chemnitz oder Crosta bei Bautzen.

12.Gerichtsstand, Vertragssprache, anwendbares Recht

(1) Gerichtsstand ist nach unserer Wahl Schwarzenbach/Saale, Chemnitz oder Crosta bei Bautzen
(2) Vertragssprache ist Deutsch. 
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(4) Hat der AN seinen Firmensitz außerhalb der Europäischen Union, wird deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und unter Einschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vereinbart. Handelsübliche Klauseln sind nach den jeweiligen gültigen Incoterms – ICC, Paris, auszulegen.

13. Salvatorische Klausel

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Einkaufsbedingungen unwirksam/undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
(2) Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame/undurchführbare Bestimmung vom Beginn der Ungültigkeit/Undurchführbarkeit an durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige Bestimmung zu ersetzen.

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